Das zusätzliche Betreuungsangebot unterstützt die Bewohner in ihren alltäglichen Aktivitäten und erhöht somit die Lebensqualität.
Alle pflegebedürftigen Bewohner, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, können in die zusätzliche Betreuung nach § 43b einbezogen werden. Als Grundlage dient die Mäeutik für die Betreuung:
Folgende Aktivitäten werden im Rahmen der zusätzlichen Betreuung angeboten:
Zur Gestaltung des Tagesablaufs gehört u.a. die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten. Je nach den individuellen Fähigkeiten des Bewohners kann eine Hilfestellung beim Vorbereiten der Mahlzeiten (z.B. gemeinsame Zu- und Vorbereiten von Gerichten oder Komponenten, Tisch eindecken) sinnvoll sein.
Des Weiteren sollen die Mitarbeiter in der Lage sein, den Bewohnern folgende Betreuungsangebote anzubieten:
Die Angebote werden entsprechend der Wünsche mit den Bewohnern abgestimmt.